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Jeder der ein Fluggerät verwendet, egal ob gewerblich oder privat, muss eine Haftpflichtversicherung besitzen
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Jeder der ein Fluggerät nicht rein Privat fliegt, sondern gewerblich handelt, braucht eine Aufstiegserlaubnis
Allgemein
Erteilung der allgemeinen Aufstiegserlaubnis
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Die Nutzlast des Fluggerätes darf 5 Kg nicht überschreiten
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Das Fluggerät darf keinen Verbrennungsmotor haben
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Man benötigt:
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einen schriftlichen ​Antragt an die jeweilige Behörde
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einen Haftpflichtversicherungsnachweis
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Technische Details zum Fluggerät
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Angaben zur Erfahrung des Piloten (je nach Bundesland unterschiedlich)
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Wo man grundsätzlich nicht fliegen darf
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Kosten in NRW:
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Allgemeine Aufstiegsgenehmigung: 250,00 €
Anerkennung: 50,00 €
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Kosten in Bayern:
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Allgemeine Aufstiegsgenehmigungs: 120,00 €
Anerkennung: 60,00 €
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Es darf nicht geflogen werden bei:
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Menschenansammlungen, Bahnhöfen, Flughäfen, Autobahnen, Justizvollzugsanstallten, militärische Anlagen, Industrieanlagen, Kraftwerken, Unglücksorten, Katastrophengebieten sowie anderen Einsatzorte der Polizei (oder anderen Organisationen mit Sicherheitsaufgaben), Luftsperrgebieten und Gebieten mit Flugbeschränkungen (§ 11 LuftVO)
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Wie hoch darf man in Deutschland mit einem Modellflieger/Multicopter?
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Alle Modellflieger/Multicopter/Drohnen dürfen nur im unkontrollierte Luftraum G (Golf) fliegen.
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Der restliche Luftraum A, B, C ,D, E und ED-R sind kontrollierte Lufträume und für Modelflug, Drohnen, Multicopter verboten.
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Der Luftraum G beginnt ab Grund (GND) und ist in der Höhe auf 2500 Fuß begrenzt (762 Meter).
Die Höhe kann aber auch schrittweise herabgesetzt werden (z. B. in der Nähe von Flughäfen).
Quelle:​ AirWork